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Elektromeisterbetrieb

Vogl Elektromeisterbetrieb GmbH

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Vogl Elektromeisterbetrieb GmbH
Adolf Pfleiderer Straße 15
94244 Teisnach
Bayern/Deutschland

T  (0 99 23) 80 22 33
F  (0 99 23) 80 22 35

E  info@elektrovogl.de
Vogl Elektromeisterbetrieb GmbHVogl Elektromeisterbetrieb GmbH
VDE-MESSUNG
Mit unseren modernen Prüfgeräten können wir sämtliche Messaufgaben, die in Ihrem Betrieb anfallen, fachgerecht prüfen und dokumentieren.
Dazu zählen:

Prüfung VDE 0100 / IEC 364-6-61
  Mit dieser Prüfung werden alle Schutzmaßnahmen überprüft, die nach DIN VDE 0100 Teil 610 und den entsprechenden internationalen Vorschriften (z.B. IEC 64-8, HD 364-6-61.S1) gefordert sind.
  • Spannung
  • Drehfeldrichtung
  • Netzimpedanz
  • Isolationswiderstand
  • Frequenz
  • Schleifenimpedanz
  • FI - Schutzschaltungen
Prüfung DIN VDE 0701, 0702, IEC 61010
  Prüfen der Sicherheit ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel nach einer Instandsetzung oder Änderung gemäß DIN VDE 0701 oder in regelmäßigen Zeitabständen (Wiederholungsprüfungen) gemäß DIN VDE 0702. Gemäß diesen Vorschriften werden gemessen:
  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Ersatz-Ableitstrom
  • Berühr- bzw. Gehäuseableitstrom (bei Datenverarbeitungs-Einrichtungen und Büromaschinen die Spannungsfreiheit berührbarer leitfähiger Teile)
  • Schutzleiterstrom / Differenzstrom
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Prüfung VDE 0113
  Prüfen von elektrischen und elektronischen Ausrüstungen und Systemen von Maschinen nach DIN EN 60204-1 bzw. VDE 0113 mit einer Nennspannung bis 1000 V. Gemäß dieser Vorschrift müssen folgende Erst- und Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden:
  • Prüfung auf durchgehende Verbindung des Schutzleitersystems mit 10 A Prüfstrom
  • Isolationswiderstandsprüfungen
  • Prüfung auf Restspannungen
  • Hochspannungsprüfung
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BGV A3 (VBG4) Prüfungen
  Prüfungen nach VDE und BGV A3 (VBG 4)  für Gewerbebetriebe - gemäß DIN EN ISO 9000 ff - müssen Prüfmittel geprüft, überwacht, kalibriert und instand gehalten werden.
Warum
muss geprüft werden?
Der Unternehmer hat die Verantwortung, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Laut den Unfallverhütungs- und BGV A3 (VBG4) Vorschriften müssen nachfolgend beschriebene Prüfungen regelmäßig vorgenommen werden!

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Ähnlich wie seit langem die Prüfungen von Kraftfahrzeugen in bestimmten Intervallen zur Selbstverständlichkeit geworden ist, müssen auch die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel systematisch und regelmäßig durchgeführt werden.
Was
muss geprüft werden?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel allgemein und zusätzlich
Wann
muss geprüft werden?
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Änderung oder Instandsetzung
Prüffristen
mindestens alle 4 Jahre Elektrische Anlagen
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100-200).
Richtwert alle 6 Monate
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen alle 2 Jahre.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100-200).
Dies gilt auch für Anschlussleitungen mit Steckern, Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen, Verlängerungskabel Kabeltrommeln und Steckerleisten in Büros und Werkstätten.
mindestens alle 6 Monate FI und FU Schutzeinrichtungen bei stationären Anlagen. Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.
mindestens alle 6 Monate
+
tägliches Auslösen durch Benutzer
FI und FU Schutzeinrichtungen bei nichtstationären Anlagen. Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft.
alle 6 Jahre Spannungsprüfer, Phasenvergleicher, Spannungsprüfsysteme und kapazitive Anzeigesysteme für Nennspannungen über 1 kV. Überprüfung auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte.
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